Die Arbeitsrechtsklausur im Examen ist stets eine Kombination aus arbeitsrechtlichen Standardproblemen und höchstrichterlicher Rechtsprechung. Unabdingbar ist, diese Themen strukturiert und in der richtigen Gewichtung darzustellen.
Die Klausur - Urteil oder Anwaltsklausur - wird von einem erfahrenen Praktiker gestellt und auch von einem Praktiker mit den Anforderungen, die er selbst an ein Urteil oder einen Schriftsatz stellt, korrigiert.
Daran orientieren sich Ihre Examensvorbereitung ebenso wie unser Kurs.
Wir bieten eine